Konfliktlösung mit Herz und Verstand
Stehen Sie in einem Konflikt mit rechtlichem Bezug? Fragen Sie sich, wie es in der verfahrenen Situation noch weitergehen könnte? Können Sie dem Gegner ihre Sicht des Problems und ihren Lösungsvorschlag nicht klarmachen? Sind dessen Ideen zur Problemlösung für Sie inakzeptabel und vielleicht sogar demütigend? Und möchten Sie dennoch weder auf Ihre Rechte verzichten, noch vor Gericht gehen?
Im Konflikt finden Menschen keinen Draht mehr zueinander. Weil jeder sich unfair behandelt fühlt, ist ihre Beziehung gestört. Das führt unweigerlich zur Vermischung von Sach- und Beziehungsthemen. Eine konstruktive Verhandlung über Sachthemen ist den Parteien in eskalierten Konflikten oft gänzlich verwehrt.
In dieser Situation bewahrheitet sich der Satz: "Es genügt nicht, dass man zur Sache spricht. Man muss zu den Menschen sprechen" (Stanislaw Jerzey Lec).
Aus langjähriger Prozesserfahrung als Richterin weiß ich nur all zu gut, dass die Anrufung der staatlichen Gerichte und der lange Gang durch die Instanzen beide Parteien – auch die obsiegende - emotional schwer belastet. Je früher Sie mit dem/den anderen Beteiligten in Verhandlungen treten, desto größer ist Ihre Chance, eine dauerhafte Belastung persönlicher sozialer Beziehungen zu vermeiden und (ggf. schrittweise) eine zufriedenstellende Kommunikation wieder herzustellen.
Deshalb möchte ich im Erstgespräch mit Ihnen gemeinsam ein Konfliktverhalten entwickeln, das der Konfliktausprägung angemessen erscheint und Ihren ganz persönlichen Interessen und Zielsetzungen entspricht. Sie können dabei aus einem Strauß von möglichen vorprozessualen und auch innerprozessualen Alternativen des Umgangs mit dem Konflikt auswählen. Der Fokus liegt allein auf Ihren persönlichen Bedürfnissen, Wertvorstellungen und Fairnesskriterien.
Der Zivilprozess ist nur ein Weg unter vielen, der einen Streit mit rechtlichem Bezug lösen kann. Alternative Wege sind neben direkten Verhandlungen insbesondere die Mediation und die Schlichtung. Darüber und über mein Dienstleistungsangebot im Bereich der Streitlösung möchte ich Sie auf dieser Homepage informieren.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Beratungstätigkeit eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin und eines Mediators/Schlichters bzw. einer Mediatorin/Schlichterin liegt in der Frage seines Verhältnisses zu den streitenden Parteien.
Das bedeutet:
Mediation und Schlichtung beinhalten ein ausgleichendes Element. Vermittlung ermöglicht, Ungerechtes auszuräumen, ohne zu verurteilen. Die Lösungssuche ist gemeinsam ausgerichtet und hat eine Einigung zum Ziel, die für beide annehmbar ist ("win-win-Lösung"). Mediation und Schlichtung haben einen entscheidenden Vorteil gegenüber einer hoheitlichen Streitlösung durch Urteil: Sie nutzen die Vorteile von Gesprächen auf Augenhöhe und befrieden.
Die Frage, ob ein Konflikt vor Gericht oder außergerichtlich beigelegt werden kann, ist bestenfalls und in erster Linie vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geklärt werden. Denn die Anrufung des Gerichts führt den Streit in aller Regel auf eine höhere Eskalationsstufe, erschwert, verteuert und verzögert eine mögliche konsensuale Lösung.
Was tun, werden Sie sicher fragen, wenn mein Gegner nicht zu Verhandlungen am runden Tisch bereit wäre oder seine seine Abneigung gegen eine Einigung bereits kundgetan hat? In diesem Fall berate ich Sie vor einem Gang zu Gericht eingehend nicht nur über die voraussichtliche Prozessdauer und die Prozesskosten, sondern insbesondere auch über die Parameter der Urteilsfindung.
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