Konfliktlösung mit Herz und Verstand
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung i.S.d. §6 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung.
Als Schlichtungsperson dieser Gütestelle bin ich unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Ich erarbeite mit den Parteien eine einvernehmliche Konfliktlösung, die ihnen den Gang zu Gericht erspart.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag eingeleitet, den Sie entweder bei der Geschäftsstelle der Gütestelle der Rechtsanwaltkammer Frankfurt am Main oder direkt bei mir schriftlich einreichen oder mündlich zu Protokoll geben können. Der Schlichtungsantrag hemmt den Lauf der Verjährungsfrist. Ihr Rechtsanspruch kann also während der Dauer des Schlichtungsverfahrens nicht (mehr) verjähren.
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