Konfliktlösung mit Herz und Verstand
Stehen Sie in einem Konflikt mit rechtlichem Bezug? Fragen Sie sich, wie es in der verfahrenen Situation noch weitergehen könnte? Können Sie dem Gegner ihre Sicht des Problems und ihren Lösungsvorschlag nicht klarmachen? Sind dessen Ideen zur Problemlösung für Sie inakzeptabel und vielleicht sogar demütigend? Und möchten Sie dennoch weder auf Ihre Rechte verzichten, noch vor Gericht gehen?
Im Konflikt finden Menschen keinen Draht mehr zueinander. Weil jeder sich unfair behandelt fühlt, ist ihre Beziehung gestört. Das führt unweigerlich zur Vermischung von Sach- und Beziehungsthemen. Eine konstruktive Verhandlung über Sachthemen ist den Parteien in eskalierten Konflikten oft gänzlich verwehrt.
In dieser Situation bewahrheitet sich der Satz: "Es genügt nicht, dass man zur Sache spricht. Man muss zu den Menschen sprechen" (Stanislaw Jerzey Lec).
Aus langjähriger Prozesserfahrung als Richterin weiß ich nur all zu gut, dass die Anrufung der staatlichen Gerichte und der lange Gang durch die Instanzen beide Parteien – auch die obsiegende - emotional schwer belastet. Je früher Sie mit dem/den anderen Beteiligten in Verhandlungen treten, desto größer ist Ihre Chance, eine dauerhafte Belastung persönlicher sozialer Beziehungen zu vermeiden und (ggf. schrittweise) eine zufriedenstellende Kommunikation wieder herzustellen.
Deshalb möchte ich im Erstgespräch mit Ihnen gemeinsam ein Konfliktverhalten entwickeln, das der Konfliktausprägung angemessen erscheint und Ihren ganz persönlichen Interessen und Zielsetzungen entspricht. Sie können dabei aus einem Strauß von möglichen vorprozessualen und auch innerprozessualen Alternativen des Umgangs mit dem Konflikt auswählen. Der Fokus liegt allein auf Ihren persönlichen Bedürfnissen, Wertvorstellungen und Fairnesskriterien.
Der Zivilprozess ist nur ein Weg unter vielen, der einen Streit mit rechtlichem Bezug lösen kann. Alternative Wege sind neben direkten Verhandlungen insbesondere die Mediation und die Schlichtung. Darüber und über mein Dienstleistungsangebot im Bereich der Streitlösung möchte ich Sie auf dieser Homepage informieren.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Beratungstätigkeit eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin und eines Mediators/Schlichters bzw. einer Mediatorin/Schlichterin liegt in der Frage seines Verhältnisses zu den streitenden Parteien. Das möchte ich hier zunächst kurz beleuchten, weil es für die Auswahl meines Dienstleistungsangebots von grundlegender Bedeutung ist.
Ein Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, die Interessen des Mandanten/der Mandantin als seines Auftraggebers/seiner Auftraggeberin zu wahren. Er vertritt den Mandanten/die Mandantin vor Gericht und handelt auch insoweit allein im Mandanteninteresse. Diese Funktion des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin bedingt vor Gericht, wo sich die gegnerischen Parteien und deren Prozessvertreter zur mündlichen Verhandlung treffen, eine kompetitive Verhandlung. Plastisch gesagt: Die Parteien und ihre Anwälte treten in einen Wettkampf um die besseren Argumente. Sie kämpfen um die Rechtsfolgen von Ereignissen und Handlungen, die in der Vergangenheit liegen. Darüber, was genau geschehen sei und auch darüber, was in dem konkreten Fall (lat. casus) rechtens sei und wie geurteilt werden müsse, gehen ihre Auffassungen weit auseinander. Getreu dem Grundsatz: "Jura novit curia" (meint: "Das Recht ist dem Gericht" erfahren die Parteien und ihre Anwälte erst am Schluss des Gerichtsprozesses - mit dem rechtskräftigen Urteil - welche Rechtsfolge nun gilt und im Wege der Zwangsvollstreckung von der obsiegenden Partei gegenüber der unterliegenden Partei durchgesetzt werden kann.
Im Gegensatz zum Anwalt/zur Anwältin sind der Mediator/die Mediatorin und gleichermaßen der Schlichter/die Schlichterin keiner Partei zur Interessenwahrung verpflichtet. Im Gegenteil: Sie müssen sich allparteilich (sozusagen: neutral) verhalten. Diese Allparteilichkeit hebt sie in die Stellung eines Vermittlers/einer Vermittlerin. Sie ist eine Parallele zur Rechtsstellung des Richters/zur Richterin im Prozess. Der Vermittler/die Vermittlerin hat zwar keine Hoheitsgewalt inne. Diesem vermeintlichen Nachteil steht aber ein maßgeblicher Vorzug der einvernehmlichen Konfliktlösungsverfahren gegenüber dem Gerichtsprozess gegenüber: Die Parteien behalten ihren Streit in eigenen Händen, sie allein entscheiden, ob sie sich auf eine einvernehmliche Lösung verständigen wollen.
Mediation und Schlichtung beinhalten ein ausgleichendes Element. Vermittlung ermöglicht, Ungerechtes auszuräumen, ohne zu verurteilen. Die Lösungssuche ist gemeinsam ausgerichtet und hat eine Einigung zum Ziel, die für beide annehmbar ist ("win-win-Lösung"). Mediation und Schlichtung haben einen entscheidenden Vorteil gegenüber einer hoheitlichen Streitlösung durch Urteil: Sie nutzen die Vorteile von Gesprächen auf Augenhöhe und befrieden.
Nach dem ultima-ratio-Prinzip soll aber die hoheitliche Konfliktregelung erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Konflikt eine Eskalationsstufe erreicht hat, in der die Kommunikation der Parteien maßgeblich eingeschränkt oder sogar vollends zum Erliegen gekommen ist. „Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“ (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.02.2007, 1 BvR 1351/01).
Die Frage, ob ein Konflikt vor Gericht oder außergerichtlich beigelegt werden kann, ist bestenfalls und in erster Linie vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geklärt werden. Denn die Anrufung des Gerichts führt den Streit in aller Regel auf eine höhere Eskalationsstufe, erschwert, verteuert und verzögert eine mögliche konsensuale Lösung.
Ist Ihr Gegner nicht zu Verhandlungen am runden Tisch bereit? In diesem Fall berate ich Sie vor einem Gang zu Gericht eingehend nicht nur über die voraussichtliche Prozessdauer und die Prozesskosten, sondern insbesondere auch über die Parameter der Urteilsfindung.
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